Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Schulmeister Management Consulting GmbH (im Folgenden als „Schulmeister“ bezeichnet) hat den Anspruch, ihren Webauftritt entsprechend der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetpräsenz von Schulmeister bestehend aus den geführten und verwalteten Websites www.schulmeister-consulting.com und www.schulmeister-consulting.de sowie die ihnen verbundenen Schnittstellen.
Sie orientiert sich dabei an den Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) und den WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines). Die Websites sind aufgrund der folgenden Ausführungen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.2“ vereinbar. Aufgrund der hohen Seitenanzahl und der Menge an Schnittstellen, wird der Bestand an Seiten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sukzessive an die Barrierefreiheitsstandards angepasst. Die rechtlichen Vorgaben erkennen für Bestandsprojekte eine sofortige Umsetzung als potenziell unverhältnismäßig an. Wir sehen daher eine gestaffelte Umsetzung innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens vor.
Art der Überprüfung
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Zur Beurteilung der Barrierefreiheit werden einzelne Seiten der Website in unregelmäßigen Abständen im Rahmen interner Prüfverfahren untersucht. Da dabei stets nur bestimmte Seiten betrachtet werden, lässt sich keine umfassende Aussage über die Zugänglichkeit der gesamten Webpräsenz treffen, es sei denn, jede einzelne Unterseite würde gesondert analysiert – was bei sehr umfangreichen Websites mit erheblichem Aufwand verbunden und in der Praxis kaum durchführbar wäre. Stattdessen wird eine möglichst breit gefächerte Auswahl an Seiten herangezogen, die unterschiedliche Inhalte und Strukturen abbildet und so einen repräsentativen Eindruck vermittelt. Diese Methode erlaubt eine realistische Einschätzung der allgemeinen Barrierefreiheit der Seite.
Hinsichtlich externer Inhalte, wie eingebundenen PPT, PDF- und Word- Dateien, sowie Office-Dokumenten oder eingebundenen Videos von Plattformen wie YouTube oder Daten aus fremden Quellen, kann die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards nicht durchgängig sichergestellt werden.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Wahrnehmbarkeit von Inhalten
Für uns ist es wichtig, dass alle Nutzer:innen die relevanten Website-Inhalte zur Bewerbung und Jobsuche wahrnehmen können. Deswegen arbeiten wir laufend daran, Textalternativen für sämtliche neu hinzugefügte Bilder und Videos bereitzustellen. Wir sind bemüht, auf ausreichende Farbkontraste zu achten, um die Lesbarkeit zu verbessern.
In unserem derzeitigen Bewerbungsformular wird mit einem Captcha gearbeitet, um Spam zu vermeiden. Wir haben uns dazu entschieden, vorerst das Captcha im Bewerbungsformular beizubehalten, da wir zwei weitere Methoden zur Bewerbung anbieten, die barrierefrei zugänglich sind. Barrierefreie Methoden zur Bewerbung auf unseren Websites sind die Bewerbung via E-Mail sowie die Bewerbung via Initiativbewerbungsformular. Wir sind der Ansicht, dass diese Alternativen ausreichend sind und eine Änderung des Bewerbungsformulars hinsichtlich des Captchas eine unverhältnismäßige Belastung im Sinner der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Bedienbarkeit der Website
Das Layout der Websites passt sich responsiv an den Bildschirm des Endgerätes (z.B. PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) an und bietet damit eine erhöhte Zugänglichkeit. Um für alle Nutzer:innen bedienbar zu sein, stellen wir sicher, dass alle Funktionen auch über die Tastatur zugänglich sind. Dies umfasst die Navigation auf den Websites sowie die Nutzung aller interaktiven Elemente. Die Verfügbarkeit für Screenreader ist Teil der Überarbeitung im Sinne der Barrierefreiheitsstandards. Unsere Formulare sind klar strukturiert und leicht verständlich.
Verständlichkeit der Inhalte
Unsere Websites sind grundsätzlich in einer klaren und einfachen Sprache verfasst, um für alle Nutzer:innen zugänglich zu sein. Wir verwenden Überschriften, Absätze und Listen, um den Text zu strukturieren und die Lesbarkeit zu erhöhen. Zudem achten wir darauf, dass Benutzer:innen vorhersehen können, was passiert, wenn sie auf Links oder Buttons klicken. Es ist anzumerken, dass wir als spezialisierter Personalberater in unseren Fachbeiträgen auf dem Blog, wenn notwendig, Fachjargon zum Einsatz bringen.
Robustheit der Website
Wir verwenden aktuelle Webstandards und validieren unsere HTML-Codes regelmäßig. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Websites auch in Zukunft zugänglich bleiben. Wir testen unsere Websites mit verschiedenen Screenreadern und Browsern, um die Kompatibilität sicherzustellen.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf den Schulmeister Websites werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenden Sie sich, wenn Sie bei der Verwendung der Webseiten auf Barrieren stoßen oder um Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu melden, bitte an barrierefrei@schulmeister-consulting.com.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die betreffenden Beschwerdestellen in Österreich: Beschwerdestellen in Österreich - Digitale Barrierefreiheit oder in Deutschland: Vorstellung der Durchsetzungsstellen der Länder und der Schlichtungsstelle des Bundes wenden.
Stand, 14. April 2025