ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IN ÖSTERREICH

I. GELTUNGSBEREICH

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Schulmeister Management Consulting GmbH, der Schulmeister Management Consulting Linz GmbH, Schulmeister Management Consulting Graz GmbH, der Schulmeister Management Consulting Technik GmbH (die vier Gesellschaften werden nachfolgend Schulmeister genannt) und dem Kunden.
  2. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis derselben nicht Vertragsbestandteil, ausgenommen ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit Schulmeister abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher nicht zwingender Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden.
  4. Im Falle eines Rechtsstreites wird für die Schulmeister Management Consulting GmbH und die Schulmeister Management Consulting Technik GmbH die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 1010 Wien, für die Schulmeister Management Consulting Linz GmbH die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Linz und für die Schulmeister Management Consulting Graz GmbH die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart.

II. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

  1. Schulmeister ist bemüht, von Bewerbern erhaltene Informationen zu überprüfen, übernimmt für deren Richtigkeit aber keine Haftung.
  2. Die Vorauswahl der Bewerber, welche dem Kunden präsentiert werden, wird von Schulmeister auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich der Kunde haftet, sowie auf Basis der vom Bewerber zur Verfügung gestellten Informationen getroffen. Die Auswahl des Bewerbers aus den von Schulmeister präsentierten Kandidaten trifft der Kunde.
  3. Schulmeister leistet weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Kandidaten erhaltenen Informationen noch für die Qualität der Arbeiten, welche ausgewählte Kandidaten im Unternehmen des Kunden erbringen, Gewähr.
  4. Gegen Schulmeister geltend gemachte Schadenersatzansprüche sind bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird die Haftung für den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden ausgeschlossen.
  5. Schulmeister haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Website. Soweit dort mit „Links“ der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist Schulmeister für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte werden von Schulmeister nicht zu eigenen Inhalten gemacht. Schulmeister verpflichtet sich, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten die „Verlinkung“ zu diesen Seiten unverzüglich aufzuheben.

III. BEWERBERSCHUTZ

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Informationen über bzw. Daten betreffend Bewerber, die ihm durch Schulmeister übermittelt bzw. sonst wie bekannt gemacht werden, geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich weiters, Bewerber, die durch Schulmeister präsentiert werden, nicht an Dritte weiterzuleiten bzw. sonst zu einer Kontaktherstellung zwischen diesen Bewerbern und Dritten beizutragen. Der Kunde verpflichtet sich weiters, Schulmeister über den späteren Abschluss eines Dienstvertrages mit einem durch Schulmeister präsentierten Kandidaten zu informieren, auch wenn es in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Präsentation des Kandidaten zu keinem Vertragsabschluss gekommen ist.

Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,00 pro Verstoß vereinbart. Darüber hinausgehende schadenersatzrechtliche und vertragliche Ansprüche von Schulmeister bleiben unberührt.

Für den Fall eines Vertragsabschlusses zwischen Kunden und einem von Schulmeister präsentierten Bewerber innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab Präsentation bzw. Bekanntgabe der Daten des Bewerbers an den Kunden anerkennt der Kunde ausdrücklich die Verdienstlichkeit von Schulmeister für den erfolgten Vertragsabschluss, und zwar insbesondere auch dann, wenn der Kunde den Bewerber im Rahmen des an Schulmeister erteilten Auftrages abgelehnt hat und ihm dieser Bewerber später durch Dritte erneut vermittelt wird oder der Kontakt zwischen Kunden und Bewerber selbst oder auf welche Weise immer durch Dritte hergestellt wird. Dieses Anerkenntnis gilt auch für Vertragsabschlüsse des Bewerbers mit im wirtschaftlichen Einflussbereich des Kunden stehenden Unternehmen.

IV. DATENSCHUTZ

Schulmeister verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten Punkte der DSGVO 2018. Größtmögliche Sorgfalt im Umgang mit kunden-und kandidatenspezifischen Informationen ist darüber hinaus für uns selbstverständlich. Der Auftraggeber ist ab dem Zeitpunkt der Übermittlung von Kandidatendaten für den Datenschutz der von uns übermittelten personenbezogenen Daten und die entsprechende Einhaltung aller relevanten Bestimmungen der DSGVO 2018 selbst verantwortlich.

Für die Verwendung der übermittelten Kandidatendaten über den Rekrutierungsprozess hinaus erlischt die Verantwortung der Schulmeister Gruppe.

V. GARANTIE

  1. Sollte die Vermittlungsvereinbarung zwischen dem Kunden und Schulmeister eine Nachbesetzungsgarantie enthalten, so verpflichtet sich der Kunde Schulmeister über die Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüglich zu informieren, andernfalls die Garantie erlischt.
  2. Für die erneute Personalsuche im Zusammenhang mit einer im Angebot von Schulmeister enthaltenen Garantievereinbarung stellt Schulmeister kein gesondertes Vermittlungshonorar in Rechnung. Anfallende Barauslagen, insbesondere Inseratkosten und sonstige direkte Kosten, sind hingegen nicht Teil der Garantiezusage sondern werden durch den Kunden getragen.
  3. Sofern es im Zuge einer Nachbesetzung – auch innerhalb des Garantiezeitraumes – zu einer Änderung des der ausgeschriebenen Stelle zugrunde liegenden Stellenprofils kommt, handelt es sich um einen neuen Auftrag und fällt dieser nicht unter die genannte Garantiezusage. Im Falle der Nachbesetzung einer Position durch den Kunden selbst, wird – auch innerhalb des Garantiezeitraumes – kein Vermittlungshonorar rückerstattet.
    Eine kostenlose Personalsuche aufgrund einer Garantieverpflichtung wird durch Schulmeister nur einmal getragen. Die Garantieleistung gilt somit für eine Nachbesetzung pro Suchauftrag.

VI. DIREKTE KOSTEN

  1. Die anlässlich der Personalsuche entstehenden direkten Kosten, insbesondere Inseratkosten, sind im vereinbarten Vermittlungshonorar nicht enthalten und werden mit dem Kunden gesondert vereinbart.
  2. Schulmeister verwendet sich dafür, Reisekostenforderungen von Bewerbern, die zu persönlichen Gesprächen bei Schulmeister und/oder dem Kunden eingeladen werden, nach Möglichkeit abzuwehren. Sollte dennoch eine Verpflichtung von Schulmeister entstehen, Kosten der Anreise zum Bewerbungsgespräch zu bezahlen, trägt diese Kosten der Kunde.

VII. ZAHLUNGSZIEL

  1. Von Schulmeister gelegte Rechnungen sind binnen zehn Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Bei Überschreiten des Zahlungszieles werden gesetzliche Verzugszinsen (Unternehmerzinsen) gemäß § 1333 Abs 2 ABGB verrechnet. Sämtliche von Schulmeister genannte Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

VIII. ALLGEMEINE VEREINBARUNGEN

  1. Möglichkeit für Projektabbruch: Die Personalsuche kann fünf Monate nach Auftragserteilung von Seiten Schulmeister abgebrochen werden, wenn bis dahin Kandidaten präsentiert wurden, aber noch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. In diesem Fall wird das Honorar gemäß Projektfortschritt verrechnet.
  2. Sollte die Kandidatenpräsentation aufgrund von durch den Auftraggeber verursachten Verzögerungen nicht in einem angemessenen Zeitrahmen (max. 2 Wochen nach Übermittlung der Kandidaten) stattfinden, und sich deshalb geeignete Kandidaten anderweitig orientiert haben, so wird für einen dadurch notwendigen neuerlichen Suchvorgang eine Pauschale in Höhe der ersten Teilrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt.
  3. Sollte der Kunde die Personalsuche abbrechen, wird dem Kunden von Schulmeister eine Gebühr in der Höhe von 25 % des vereinbarten bzw. zu erwarteten Gesamthonorars in Rechnung gestellt, unabhängig von den bis zum Projektabbruch bereits verrechenbaren Teilleistungen. Gedeckelt ist diese Gebühr jedoch mit dem zu erwartenden Gesamthonorar, sodass die Summe der geleisteten Teilzahlungen und die Projektabbruchgebühr das zu erwartende Gesamthonorar nicht überschreiten darf.
  4. Wird dem Kandidaten ein Firmen PKW zur Privatnutzung gewährt, so wird zur Honorarberechnung dem Jahresbruttoeinkommen eine Pauschale von € 10.000,00 hinzugefügt.
  5. Exklusivität: sollte der Kunde innerhalb von 8 Monaten ab Auftragserteilung für eine bestimmte Position einen Kandidaten über einen anderen Personalberater für diese Position einstellen, so wird dem Kunden das volle Honorar laut Vereinbarung verrechnet.

IX. SONSTIGES

  1. Grundlage für die Leistungserbringung von Schulmeister ist zunächst sein Angebot. Ansonsten gelten jedenfalls diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

 

1. Jänner 2023
Schulmeister Management Consulting GmbH
Schulmeister Management Consulting Linz GmbH
Schulmeister Management Consulting Graz GmbH
Schulmeister Management Consulting Technik GmbH

 

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